1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
2. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Vertragspartner für den Beherbungsbetrieb ist die Gastro Urban GmbH.
3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb möglich.
2. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung grundsätzlich zu einem für den Beherbergungsbetrieb und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
3. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Beherbergungsbetrieb Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht. Erfolgt die Mitteilung zur Buchung, so kommt die Buchung zustande.
1. Mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbart der Gast die Unterkunftspreise, die Endpreise einschließlich aller obligatorischen Nebenkosten sein sollten, soweit nichts anderes ausdrücklich angegeben oder vereinbart ist.
2. Die Preise sollten beschreiben, ob sie pro Person und Nacht, gelten.
3. Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich aus seinem Leistungsangebot einschließlich der damit verbundenen Hinweise und Erläuterungen.
1. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, kann der Beherbungsbetrieb nach erfolgter Buchungsbestätigung (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, innerhalb von 7 Tagen nach Buchung eine Anzahlung in Höhe von 12 % des Gesamtaufenthaltspreises pro Person verlangen.
2. Soweit der Beherbungsbetrieb zur vertragsgemäßen Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Leistung der, gegebenenfalls bei Ankunft zu bezahlenden, Anzahlung kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen.
3. Die gesamte Restzahlung ist spätestens am Tage der Abreise an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen.
4. Bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich - insbesondere vor Ort - gebuchte oder in Anspruch genommene
Leistungen oder verbrauchsabhängige Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen vorzunehmen, welche sofort zahlungsfällig sind.
1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes. Ein allgemeines, kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht des Gastes bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, bleibt, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, der Anspruch des Beherbergungsbetrieb auf Bezahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Aufenthaltspreis einschließlich des Verpflegungsanteils bestehen.
3. Stornierungen und Änderungen für Einzelbuchungen von 1 bis maximal 4 Zimmer, die bis zu 5 Tage (in der Weihnachtsmarktzeit 14 Tage) vor Anreisedatum erfolgen, sind kostenfrei. Bei Stornierungen und Änderungen für 5 bis 11 Zimmer, gilt die kostenfreie Stornofrist von 14 Tagen (in der Weihnachtsmarktzeit 28 Tage). Sollten Zimmer nach Ablauf dieser Fristen unvorhergesehen doch noch storniert werden, Gäste nicht anreisen oder vorzeitig abreisen, entstehen 80% Ausfallkosten wenn die Zimmer nicht mehr anderweitig vermietet werden können.
Stornierungen oder Änderungen des Uphillfun Arrangements sind bis 28 Tage vor Reiseantritt kostenfrei stornierbar. Innerhalb der Frist von 28 Tagen entstehen 20%, innerhalb einer Frist von 7 Tagen vor Beginn des Arrangements 60% Ausfallkosten, wenn das Uphillfun Arrangement nicht anderweitig verkauft werden kann.
Wir empfehlen im Zweifelsfall den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Die Rechtsprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen vom Beherbergungsbetrieb bei Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20% angesetzt werden können.
4. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes hat sich jedoch eine anderweitige Verwendung der Unterkunft, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, und ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen zu lassen.
5. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb höhere Aufwendungen erspart wurden. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet.
6. Die Absage der Buchung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten und Reiseabbruchversicherung kann dem Gast in diesen Fällen hilfreich sein.
1. Der Gast ist verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich zu berichten oder Abhilfe zu verlangen.
2. Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den Beherbergungsbetrieb zu richten.
3. Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und nur dann gerechtfertigt, soweit der Beherbergungsbetrieb nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.
4. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom Beherbergungsbetrieb verweigert wird.
5. Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Beherbergungsbetriebes zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
6. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
7. Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb und im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet. Sowohl eine bestehende Haftpflichtversicherung, ebenso wie ein absolutes Tabu der Hotelbetten und Schlafcouch, werden für das mitgebrachte Tier vorausgesetzt.
1. Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben – und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom Beherbergungsbetrieb weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder, soweit der Beherbergungsbetrieb für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
2. Eine etwaige Gastwirtshaftung des Beherbergungsbetrieb für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
3. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung zwei Stunden danach, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12.00 Uhr anderweitig zu belegen.
2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 12.00 Uhr zu räumen.
1. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
2. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Beherbergungsbetrieb und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
3. Soweit vereinbart ist, dass der Gast den Gesamtpreis nach Aufenthaltsende am Ort des Beherbergungsbetriebes an diesen zu entrichten hat, ist Gerichtsstand für Klagen des Beherbergungsbetriebes auf Zahlung des Aufenthaltspreises und der Nebenkosten der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
4. Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Stand: April 2018 / Gastro Urban GmbH